Teilprojekt 2
Der „Islamische Religionsunterricht“: Ein Medium sozialer Integration oder islamistischer Radikalisierung?
Der Islamische Religionsunterricht ist im Laufe der bisherigen Erprobungsphase zu einem sensiblen Aushandlungsraum geworden, in dem disparate Erwartungen und Ansprüche von Staat und muslimischer Gemeinschaft aufeinandertreffen. Auch wenn die Bundesländer Bereitschaft zeigen, sich auf juristische „Sonderwege“ einzulassen, um die Erwartungen der Muslime zu bedienen, wächst bei der zunehmenden Unsicherheit bzw. Unklarheit über die Zukunft des IRU in muslimischen Kreisen die Skepsis. Es droht – so die Ausgangsthese des Projektes – eine Vertrauenskrise zwischen Staat und muslimischer Gemeinschaft, an der sich Radikalisierungspotenzial entzünden kann.
Starke befürwortende Stimmen zur unabdingbaren Fortsetzung des IRU unter staatlicher Aufsicht stehen einer ablehnenden Haltung und Aufrufen zum Boykott des IRU als Instrument zur Durchsetzung eines sog. „Staats-Islam“ gegenüber. Dieses Teilprojekt bearbeitet aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive die wichtige Frage zur präventiven oder radikalisierenden Wirkung des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) an deutschen Schulen. Die bisherigen Untersuchungen zum wissenschaftlichen Gegenstand des IRU beziehen sich auf die erste Erprobungsphase und thematisieren in erster Linie die Haltungen von Eltern zum IRU. Studien zu den Einstellungen zum IRU innerhalb der Schüler/-innenschaft oder von Verbänden sind seltener. Kaum erforscht ist für Deutschland, wie das Lehrpersonal dazu steht. Insbesondere fehlen Forschungen zur Akzeptanzproblematik des IRU unter systematischer Berücksichtigung der juristischen Besonderheiten in den verschiedenen Bundesländern mit IRU, zu Präventionswirkung des IRU und zu dessen Radikalisierungspotenzial durch Störungen in derWissensvermittlung und seinen unklaren Status.
Zentrales Forschungsinteresse
Im Rahmen der vorliegenden Wechselwirkungsperspektive wird in diesem Teilprojekt der Forschungsfrage nachgegangen, welche Erfahrungen die muslimische Gemeinschaft in Bezug auf die bisherige Einführungsphase und auf die unsichere Zukunftsperspektive des IRU im innermuslimischen Kontext macht bzw. bereits gemacht hat. Es soll daher anhand der Meinungen und Wahrnehmungsmuster von Musliminnen und Muslimen erforscht werden, wie die heterogenen Reaktionen der muslimischen Gemeinschaft nach Innen und nach Außen ausfallen und ob die „Praxis der juristischen Sonderwege zur Einrichtung des IRU“ das Vertrauen in den deutschen Staat fördert.
Vorgehen
Die Dynamik der aufgeführten Wechselwirkung soll anhand von drei Dimensionen der Problemwahrnehmung unter Muslimen konzeptionell konkretisiert empirisch erfasst werden. Die folgenden drei Dimensionen beschreiben die Akzeptanzproblematik in der muslimischen Gemeinschaft und zugleich die Möglichkeiten und Grenzen der Islamismusprävention durch die Institutionalisierung des IRU:
- Die Kontroverse über die (Un-) Realisierbarkeit eines IRU begünstigt unter muslimischen Communities die Entstehung von Wahrnehmungsmustern der Ungleichbehandlung ihrer Interessen und Bedürfnisse und sogar von struktureller Diskriminierung. Viele Muslime erleben die noch nicht geklärte Stellung des IRU als Ablehnung ihrer Interessen.
- Die Euphorie über das neue Schulfach war stets von einer tiefen Skepsis gegenüber dem konfessionellen Charakter des IRU begleitet. Für das Teilprojekt ergeben sich wichtige Teilfragen danach, ob sich die Eltern und Verbände mit ihren Theologien in den jeweiligen IRU wiederfinden.
- Die Professionalität der Islam-Lehrkräfte erwies sich nach der bisherigen Erprobungspraxis als ein sehr dringendes Praxisproblem. Der vorübergehende rechtliche (Sonder)Status des IRU erschwert die Position der Islam-Lehrkräfte enorm. Die Fragen nach der „theologischen Kompetenz“, nach der „Lehrerlaubnis“ (iğāza) und nach der „theologischen Deutungshoheit“ kann zu schwierigen Spannungen und Infragestellung der Fachkompetenz einer Islam-Lehrkraft (IRL) im schulischen Kontext führen.
Die Untersuchung der Akzeptanzproblematik des IRU anhand der o.g. drei Dimensionen soll methodisch anhand von Fallstudien in acht Bundesländern vorgenommen werden. Dadurch soll der großen Verschiedenheit der Organisation des IRU Rechnung getragen werden. Ausgewählt wurden nach aktueller Voranfrage bei den zuständigen Behörden 26 Städte.
Zu der Forschungseinheit gehört eine Fallstudie, die aus mehreren methodischen Schritten besteht. Diese sind wie folgt: Planung einer Forschungseinheit zu einem Standort, an dem IRU angeboten wird; Durchführung von Experteninterviews mit Zuständigen aus Behörde, Verband, lokalem Verein; Organisation einer Gruppendiskussion mit Eltern und Lehrkräften; Transkription der Gruppendiskussion; Erstellung eines analytischen Fallprofils (Elementare Informationen zum IRU, Erfahrungswerte, Wahrnehmung und Bewertung der Qualität des IRU-Angebots, Kritik am Angebot; Stimmung unter Eltern, Vertretungsansprüche durch Verbände, Faktoren des Gelingens und Misslingens eines guten IRU etc.); Schriftliche Dokumentation der Fallanalyse (vergleichbar mit einem juristischen Gutachten).
Team
Leitung
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Wissenschaftliche Hilfskraft
Elif Göksu