Expertisen
Studie zur strafrechtlich relevanten Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen
Studie von Hatem Elliesie zusammen mit Clara Rigoni in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und mit Unterstützung des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (2022)
Die Studie ist auf Initiative des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen entstanden. Dabei handelt es sich um eine qualitative Erhebung in Justiz und Staatsanwaltschaften. Ergänzende Forschung in Polizei- und Ermittlungsbehörden wurde vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Die Studie erhebt aufgrund ihres qualitativen Charakters keinen Anspruch auf Repräsentativität. Auch kann sie keine umfassende Darstellung sein. Mit der vorliegenden Studie wurden Wahrnehmungen, Vermutungen, Indizien und Erkenntnisse zum gegenständlichen Phänomen aus der behördlichen und gerichtlichen Innenperspektive heraus beleuchtet. Ziel war es, sich einen ersten erfahrungsbasierten Überblick im strafrechtlich relevanten Bereich zu verschaffen. Die Studie offenbart also, wie die Beschäftigten ‚Paralleljustiz‘ erleben, wie sie damit umgehen und mit welchen Herausforderungen sie sich im dienstlichen Kontext konfrontiert sehen. Die darauf aufbauenden Empfehlungen dieser Studie entspringen größtenteils den artikulierten Herausforderungen der an der Studie beteiligten Expertinnen und Experten.
Sachverständigenstellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Finanzierung des politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden
Sachverständigenstellungnahme von Mathias Rohe (2022)
In der Stellungnahme setzt sich der Autor mit dem Antrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion auseinander. Er fordert zwei wesentliche Punkte: Der Rechtsstaat müsse effizient erhalten und verteidigt werden. Dafür müssten zunächst rechtsstaats- und gesellschaftsgefährdende Probleme erfasst werden und von rein religiös motivierten traditionellen Lebensformen abgegrenzt werden. Im Anschluss gehe es um die Identifikation von AkteurInnen ohne in pauschale Beschreibungen und Verdächtigungen zu verfallen. Erst dann sollten Fragen problematischer Auslandsfinanzierung adressiert werden.
Studie zur Paralleljustiz in Nordrhein-Westfalen
Studie von Mathias Rohe im Auftrag des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (2020)
Gegenstand der Studie sind familienrechtsrelevante Probleme im Zusammenhang mit außergerichtlicher Konfliktbeilegung außerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens („Paralleljustiz“):
„Die Studie besteht aus zwei wesentlichen Komponenten: Einer allgemeinen wissenschaftlichen Durchleuchtung des Phänomens der Paralleljustiz im Familienbereich sowie einem praktisch-empirischen Teil, der sich spezifisch mit der Situation in Nordrhein-Westfalen befasst, aber auch übertragbare Erkenntnisse des Verfassers aus vergleichbaren Studien in anderen Bundesländern beinhaltet“ (S. 7).
Gutachten zum Religionsunterricht in Hessen
Gutachten zum Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Hessen in Kooperation mit DİTİB Landesverband Hessen e.V. nach Art. 7 Abs. 3 GG (2017) sowie Nachbegutachtung (2019)
Studie zur Paralleljustiz in Baden-Württemberg
Studie von Mathias Rohe im Auftrag des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg (2019)
Am 15. Juli 2019 stellte EZIRE-Direktor Mathias Rohe in Stuttgart eine vom Justizministerium Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Studie zum Phänomen „Paralleljustiz“ vor. Das Ergebnis: Auch wenn die Lage nicht dramatisch ist, untergraben auch in Baden-Württemberg Fälle von Paralleljustiz den Rechtsstaat. Rohe berichtet etwa von dem Milieu der Reichsbürger und Selbstverwalter, die eine „Gegenrechtsordnung“ anstrebten, oder von abgeschotteten und patriarchalisch strukturierten Großfamilien, in denen ein starker Ehrbegriff herrscht und in denen Sozialnormen wichtiger seien als das Recht. Auch in einzelnen Flüchtlingsgruppen bestünden Tendenzen zur außerrechtlichen Konfliktlösung. „Es gibt hier ein nennenswertes Problem für den Rechtsstaat – wir können nicht sagen, wie massiv es ist“, sagte Rohe. Das Dunkelfeld könne nicht erhellt werden, weil die Ressourcen fehlten und man auf eine Mauer des Schweigens treffe. Aber es bestehe Handlungsbedarf. Man dürfe das Vorfeld nicht außer acht lassen. „Paralleljustiz fällt nicht vom Himmel, sondern entsteht sukzessive.“ Schon bei Hochzeitskorsos müsse man niedrigschwellig eingreifen.
Der Rechtsstaat müsse Druck machen, empfiehlt der Experte – und gleichzeitig Prävention fördern. Es brauche dringend mehr Ressourcen, etwa mehr Plätze in Schutzhäusern. Die Studie empfiehlt konkret unter anderem schnelle staatliche Reaktionen auf Straftaten, etwa durch beschleunigte Verfahren. Ebenso soll die Verweisung auf den Privatklageweg, wie er etwa bei Beleidigungen erfolgen kann, nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung erfolgen. Außerdem müsse aus Straftaten erworbenes Vermögen schneller und umfassender abgeschöpft werden.
Islam in Bayern. Policy Paper für die Bayerische Staatsregierung im Auftrag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Studie von Mathias Rohe et al. im Auftrag des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (2020)
Diese Studie ist auftragsgemäß als Policy Paper für die Bayerische Staatsregierung konzipiert. Sie richtet sich in ihren Empfehlungen daher an den rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten staatlicher Akteure auf allen Ebenen aus. Empfehlungen an die muslimische Bevölkerung können davon nicht erfasst sein. Jedoch fließen mittelbar Erkenntnisse bei den Empfehlungen ein, wie und in welchen Bereichen erforderliche Informationen kommuniziert und das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt werden kann.
Studie zur Paralleljustiz
Studie von Mathias Rohe und Mahmoud Jaraba im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (2015)
Justizsenator Thomas Heilmann stellte am 9. Dezember zusammen mit Prof. Dr. Mathias Rohe vom Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa eine im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erstellte Studie zum Phänomen „Paralleljustiz“ vor.
Mit Paralleljustiz sind – insbesondere in Abgrenzung zu beispielsweise Mediation, Schieds- und Schlichtungsverfahren – Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung gemeint, bei der deutsche Rechtsstandards missachtet, unterlaufen oder konterkariert werden.
„Wir haben bislang kaum empirisch belastbare Ergebnisse zum Thema Paralleljustiz, deshalb bin ich froh, dass Professor Rohe mit dieser Studie eine wichtige Lücke geschlossen hat. Wenn wir unrechtmäßige oder illegale Parallelstrukturen bekämpfen wollen, müssen wir ja wissen, über welche Phänomene wir reden und wie wir den dadurch Unterdrückten helfen können“, so Thomas Heilmann.
Die Wissenschaftler konzentrierten sich daher darauf, insgesamt 93 ausführliche Interviews mit möglichst unterschiedlich betroffenen Personen zu führen. Die gewonnenen Erkenntnisse zeichnen ein breites Spektrum der Erscheinungsformen von Paralleljustiz in Berlin, zeigen aber auch Wege auf, mit dieser umzugehen…
Die rechtliche Anerkennung des Islams in Deutschland
Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung, von Riem Spielhaus und Martin Herzog (2015)
Seit einigen Jahren ist Bewegung in die strukturelle Integration des Islams geraten: Islamische Organisationen zeigen Bemühungen, ihre Strukturen den Kriterien für rechtliche Anerkennung und Kooperation anzupassen, indem sie nachvollziehbare Mitgliederlisten erstellen und Landesverbände bilden. Einzelne Bundesländer ermöglichen mit Gesetzesänderungen islamische Religionspraxis und damit umfassendere religiöse Teilhabe.
Die rechtliche Anerkennung des Islams in Deutschland
Gutachten von Jörn Thielmann und Levent Tezcan (2012)
„Das Hessische Kultusministerium hat ein juristisches und ein religionswissenschaftliches Gutachten über den Verband in Auftrag gegeben. Das vorliegende Gutachten ist aus religionswissenschaftlicher Hinsicht geschrieben und hat das Anliegen, einen tatsachengestützten Bericht zum DİTİB-Landesverband Hessen e.V. vorzulegen. Aufgrund der fachlichen Ausrichtung kann die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens nicht darin bestehen, die Frage zu entscheiden, ob der Antragsteller eine Religionsgemeinschaft im Sinne des GG ist, sondern nur Antwort auf die Frage zu geben, welche Art von religiöser Gemeinschaft der Antragsteller ist und was er tatsächlich tut. Informationen und Einschätzungen, die hier dargeboten werden, sollen nützlich für das Rechtsgutachten sein.“
Ahmadiyya – Zwei Richtungen
Publikation von Gerdien Jonker
Die Reformbewegung der Ahmadiyya entstand um 1900 im britisch-indischen Punjab aus dem Entschluss heraus den Islam gegen die aggressiven Angriffe der christlichen Missionare zu verteidigen. Der Gründer der Bewegung, Mirza Ghulam Ahmad, präsentierte sich zunächst als…
Körperschaftsstatus für muslimische Ahmadiyya Muslim Jamaat
Publikation von Gerdien Jonker und Martin Herzog
Es ist das erste Mal, dass Muslime rechtlich mit Kirchen gleichgestellt werden: Das Land Hessen verleiht der islamischen Religionsgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Doch kaum jemand kennt die Gemeinschaft.