Jörn Thielmann mit Einblicken in die Aufgaben eines religionswissenschaftlichen Gutachters
Im Rahmen der Tagungsreihe „Muslime und Religionsfreiheit in Deutschland“ lud der Islamrat zur Veranstaltung mit dem Titel „Einführung in das Religionsverfassungsrecht“ ein. So war auch Dr. Jörn Thielmann, Islamwissenschaftler und Geschäftsführer des EZIRE, unter den geladenen Rednern.
Dr. Thielmann gab Einblicke in die Tätigkeit und die Aufgaben eines religionswissenschaftlichen Gutachters. So dient das Erstellen von religions- und sowie auch rechtswissenschaftlichen Expertisen in erster Linie der Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen muslimischen Organisationen und dem Staat. Grundlage ist das Religionsverfassungsrecht. Eine Begutachtung geht unter anderem der Frage nach, inwieweit die antragstellenden islamischen Verbände Religionsgemeinschaften im Sinne der verfassungsrechtlichen Regelungen sind und ob ihnen somit auch der Körperschaftsstatus verliehen werden kann.
Gegenstand der Begutachtung sind etwa die Bekenntnispflege auf unterschiedlichen Ebenen sowie der Organisationsgrad. Bei letzterem seien muslimische Verbände oft noch nicht so stark aufgestellt, was vor allem daran läge, dass Aufgaben jeglicher Art zumeist von Ehrenamtlichen übernommen würden.
Von allgemeiner Relevanz werden diese Gutachten etwa bei der Frage, ob die Antragsteller nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen entwickeln und durchführen können.
Jörn Thielmann selbst war zusammen mit Prof. Levent Tezcan (WWU Münster) Gutachter des DİTİB Landesverbands Hessen. Das Gutachten ist hier nachzulesen. Eine Übersicht aller bisher erstellten Gutachten findet sich in einem Sachstand der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.