Gutachten: DITIB Hessen als Kooperationspartner für Islamunterricht

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Im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums hat Mathias Rohe, Islamwissenschaftler, Jurist und Direktor des EZIRE, eine mögliche Einflussnahme der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (kurz DITIB) auf den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Hessen untersucht. Weiterhin ging Rohe in seinem Gutachten der Frage nach, ob DITIB als Kooperationspartner des Landes Hessen bei der Durchführung des Unterrichts die nötige Unabhängigkeit zum türkischen Staat aufweist.

In seinem Gutachten hebt Rohe das Fehlen von Hinweisen darauf hervor, dass durch die Beteiligung DITIBs am Islamunterricht in Hessen politische Inhalte verbreitet oder türkische Staatsinteressen vertreten würden. Der Jurist schreibt: „Im Rahmen der vorliegenden Begutachtung haben sich keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass sich Lehrkräfte und die anderen an der Einrichtung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichts beteiligten Organisationen und Personen nicht rechtstreu verhalten haben oder verhalten.“ Auch die Erstellung der Curricula für den Islamunterricht, die unter Einbezug wissenschaftlicher Begutachtungsverfahren erstellt würden und anschließend DITIB zur theologischen Expertise vorgelegt worden seien, sei unproblematisch abgelaufen. Die beteiligten Wissenschaftler hätten die Kooperation mit DITIB als durchweg positiv bewertet, schreibt Rohe. Eine Evaluation unangekündigter Unterrichtsbesuche im Jahr 2016 habe aus fachlicher/inhaltlicher und pädagogischer Sicht ebenfalls ein durchweg positives Bild ergeben. Die Kontakte zwischen den Lehrkräften und DITIB Hessen beschränkten sich im Wesentlichen auf die Erteilung der Lehrerlaubnis.

Zusammenfassend stellt Rohe fest, dass die Abwicklung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen bislang „in jeder Hinsicht innerhalb der fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen“ stattfinde.

Rohe greift in seinem Gutachten aber auch die theologische und institutionelle Verbindung von DITIB Hessen mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet auf. Für ihn ist klar: „Über diese institutionelle Verbindung ist eine politische Einflussnahme grundsätzlich möglich“. Daher sei es trotz der bis dato als unproblematisch eingestuften Zusammenarbeit im Bereich des Islamunterrichts sinnvoll, eine deutlich stärkere institutionelle Unabhängigkeit DITIBs von der Diyanet herzustellen. Diese Unabhängigkeit, die etwa durch die Übertragung der Dienstherreneigenschaft für die Imame auf DITIB Köln oder die Landesverbände erfolgen könnte, sei angesichts des fortschreitenden Abbaus von Rechtstaatlichkeit innerhalb der Türkei dringend notwendig.