Mathias Rohe: Scharia und Grundgesetz
Bei einer öffentlichen Konferenz des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI) haben sich am 05. Mai Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem Spannungsfeld von Scharia und Grundgesetz auseinandergesetzt. Auch Mathias Rohe, Jurist, Islamwissenschaftler und Direktor des EZIRE, war geladen. Im Gespräch mit der Deutschen Welle erläuterte Rohe im Anschluss an die Konferenz nochmals seine Positionen.
Rohe machte deutlich, dass der Begriff Scharia sehr unterschiedlich ausgelegt werden könne: „Mit der Scharia können sie auf den Menschenrechten herumtrampeln oder sie können Menschenrechte damit begründen.“ Das deutsche Recht ermögliche gewisse Spielräume für islamische Rechtsprechung, z. B. beim Familienrecht. Allerdings gebe es auch Grenzen: So seien rein religiöse Ehen und Scheidungen in Deutschland nicht anerkannt. In Streitfällen sei eine professionelle Vermittlung sowie die Bereitschaft der Beteiligten, sich Schiedssprüchen zu unterwerfen, absolut notwendig. Klare Worte fand Mathias Rohe auch für Islamisten aus dem salafistischen Spektrum, wenn diese sich mit Berufung auf „Gottes Wort“ über in Deutschland geltendes Recht hinwegsetzten: Dies sei ein „frontaler Angriff auf den Rechtsstaat“.