Verleihung der Honorarprofessur
Am Dienstag, den 18. Oktober 2016, wurde Prof. Dr. Ali Yarayan vom Präsidenten der Friedrich-Alexander-Universität Prof. Dr. Joachim Hornegger die Honorarprofessur zum Fachgebiet „Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Türkisches Recht und Rechtsvergleichung“ verliehen. „Mit der Verleihung der Honorarprofessur ist meine enge Beziehung zur FAU weiter gestärkt worden“, so Yarayan. „Darüber freue ich mich sehr.“
Das Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE) gratuliert seinem langjährigen wissenschaftlichen Mitarbeiter zu dieser Auszeichnung und freut sich mit ihm über die Verleihung der Honorarprofessur. Prof. Dr. Ali Yarayan, der sich in seiner Forschung mit deutschem und türkischem Zivil- und Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht) beschäftigt, ist mit der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der FAU seit 2006 sehr eng verbunden. Der geschäftsführende Leiter der Forschungsstelle für Türkisches Recht an der FAU Erlangen-Nürnberg und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hat an der Universität Freiburg im Breisgau (1995-2000) Rechtswissenschaften studiert und neben seiner Lehrtätigkeit an der FAU diverse internationale Symposien und Kongresse mitveranstaltet. Im Rahmen dieser Tätigkeit veröffentlichte Prof. Dr. Ali Yarayan eine Vielzahl von Publikationen und fertigte Rechtsgutachten für deutsche Gerichte an.