Muslime in Bayern – weitere Ergebnisse zum Forschungsprojekt
In der neuen Ausgabe der Zeitschrift „Akademie Aktuell“ der Bayerischen Akademie der Wissenschaften erläutert Mathias Rohe in seinem Beitrag die ersten Ergebnisse des Forschungsprojekts „Muslime in Bayern“ zu den Themen Kooperationsfragen, Extremismus und Prävention, islamischer Unterricht sowie Paralleljustiz (S. 23-27).
Das 2015 begonnene Projekt des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa (EZIRE) erforscht die aktuellen Lebenswelten von Muslimen im Freistaat. Erste Ergebnisse des von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften betreuten Vorhabens liegen bereits vor.
Kooperationsfragen
Generell ist die Kooperation zwischen muslimischen Organisationen und staatlichen Behörden in vielen Bereichen gerade auf kommunaler Ebene vorangekommen. Die Städte München, Augsburg und Erlangen haben hierbei eine Vorreiterrolle übernommen. Die Kapazitäten sind allerdings wegen der weitestgehend ehrenamtlichen Tätigkeit von Muslimen begrenzt.
Extremismus und Prävention
Die Beteiligten versammeln sich weitgehend nicht in Moscheen, wo sie aufgrund unduldsamen Auftretens gegenüber einer von ihnen abgelehnten Religionspraxis unangenehm auffallen, sondern in hermetischen Privatzirkeln. Die Forscher des EZIRE kennen bislang nur sieben offensichtlich salafistische Moscheen in Bayern. Der Austausch erfolgt häufig über Internetforen, die gleichfalls analysiert werden.
Islamunterricht
Der islamische Unterricht hat sich insgesamt bewährt, bedarf nun aber einer konkreten Überleitungsperspektive von der Modellphase in eine Regelform mit entsprechender muslimischer Beteiligung. Hier sind seit einigen Jahren Initiativen zur stabilen Selbstorganisation im Gange. Die Lehrkräfte arbeiten bislang unter schwierigen Bedingungen (Unterricht in bis zu neun Schulen) mit wenig Planungssicherheit. Die Vorreiterrolle Bayerns wurde mittlerweile durch weiterreichende Perspektiven in anderen Bundesländern abgelöst.
Außergerichtliche Streibeilegung und Paralleljustiz
Zum Themenbereich „Paralleljustiz“ werden kontinuierlich Interviews in muslimischen Einrichtungen und bei Organisationen durchgeführt, insbesondere in den Großräumen München und Nürnberg. Die religiöse Eheschließung und -auflösung kann im Rahmen des geltenden Rechts erfolgen. Auch religiös-kulturell orientierte Streitschlichtung ist grundsätzlich begrüßenswert, solange all dies freiwillig, professionell und unter Wahrung des zwingenden deutschen Rechts erfolgt. Hier zeigen sich erhebliche Informationsdefizite.