Paralleljustiz – Schlichtung im Schatten des Rechtsstaats
„Paralleljustiz“ bezeichnet eine außergerichtliche Form der Streitbeilegung, die nicht auf den demokratischen Statuten des deutschen Rechts basiert. Im Vordergrund steht zumeist die Wahrung beziehungsweise Wiederherstellung eines sozialen Geltungsanspruchs – der Ehre. Am 6. April 2016 beschäftigten sich Experten auf einer Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung im Konferenzzentrum in München mit der Thematik, um zielorientierte Lösungsansätze auf diesem Gebiet zu entwickeln. Der Tagungsbericht fasst die Vorträge zusammen und stellt Maßnahmen vor.
Experten:
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL, Bayerischer Staatsminister der Justiz
Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Nazan Simsek, Fachanwältin für Familienrecht, Augsburg
Dr. Frank Michael Heller, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Moderation: Dr. Helene Bubrowski, Frankfurter Allgemeine Zeitung