Studie: Paralleljustiz
Zusammenfassung der Studie von Mathias Rohe und Mahmoud Jaraba im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Justizsenator Thomas Heilmann stellte am 9. Dezember zusammen mit Prof. Dr. Mathias Rohe vom Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa eine im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erstellte Studie zum Phänomen „Paralleljustiz“ vor.
Mit Paralleljustiz sind – insbesondere in Abgrenzung zu beispielsweise Mediation, Schieds- und Schlichtungsverfahren – Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung gemeint, bei der deutsche Rechtsstandards missachtet, unterlaufen oder konterkariert werden.
„Wir haben bislang kaum empirisch belastbare Ergebnisse zum Thema Paralleljustiz, deshalb bin ich froh, dass Professor Rohe mit dieser Studie eine wichtige Lücke geschlossen hat. Wenn wir unrechtmäßige oder illegale Parallelstrukturen bekämpfen wollen, müssen wir ja wissen, über welche Phänomene wir reden und wie wir den dadurch Unterdrückten helfen können“, so Justizsenator Thomas Heilmann.
Die Wissenschaftler konzentrierten sich daher darauf, insgesamt 93 ausführliche Interviews mit möglichst unterschiedlich betroffenen Personen zu führen. Die gewonnenen Erkenntnisse zeichnen ein breites Spektrum der Erscheinungsformen von Paralleljustiz in Berlin, zeigen aber auch Wege auf, mit dieser umzugehen… vollständiger Artikel auf berlin.de